Aktualisiert:
03.08.2026

Heizungsgesetz 2026: Was gilt seit dem GModG?

Seit dem 29. Juli 2026 gilt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Es ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) und damit auch die feste 65-Prozent-Vorgabe für erneuerbare Energien durch eine schrittweise steigende Brennstoffquote, die sogenannte Bio-Treppe. Eine bestehende, funktionierende Heizung darfst du weiter betreiben, für neue fossile Heizungen gelten ab 2029 zusätzliche Pflichten.

Lesedauer:
8 Min.
Inhaltsverzeichnis:

Glossar: GEG, GModG und Heizungsgesetz?

GEG ist der Name für das bisherige Gebäudeenergiegesetz, in Kraft seit 2020. "Heizungsgesetz" ist die umgangssprachliche Bezeichnung, die die Medien 2024 für die GEG-Novelle mit der 65-Prozent-Regel prägten. GModG ist der offizielle Kurztitel des Gebäudemodernisierungsgesetzes, das GEG jetzt ablöst.

Eine Person schlägt ein Gesetz in einem Buch nach.

Was ist das Gebäudemodernisierungsgesetz?

Das GModG ist die Nachfolgeregelung des GEG und wurde am 10. Juli 2026 von Bundestag und Bundesrat beschlossen. Am 28. Juli 2026 wurde es im Bundesgesetzblatt verkündet, seit dem 29. Juli 2026 gelten die ersten Regelungen, darunter der Wegfall der 65-Prozent-Regel und die neuen Vorgaben zur CO2-Kostenaufteilung.

Weitere Teile des Gesetzes folgen zum 1. Januar 2027. Dazu gehören eine Modernisierungspflicht für Nichtwohngebäude nach dem "Worst-first"-Ansatz, eine Solarpflicht sowie eine Pflicht zur Lebenszyklusanalyse (LCA) bei Neubauten. Auch der Energieausweis wird umgestellt: Die bisherige Skala von A+ bis H weicht einer EU-weit einheitlichen Skala von A bis G.

Wie funktioniert die Bio-Treppe?

Eine Treppe im Grünen.

Die Bio-Treppe ersetzt die frühere 65-Prozent-Regel für neu eingebaute Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizungen im Bestand. Nach § 43 GModG steigt der Pflichtanteil an klimaneutralen Brennstoffen in vier Stufen: 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040. Zulässig sind unter anderem Biomethan, Bioöl, biogenes Flüssiggas sowie grüner, blauer, orangener und türkiser Wasserstoff.

Solarthermie-Hybridheizungen mit ausreichender Kollektorfläche sind bis Ende 2034 von den ersten beiden Stufen befreit, ebenso Wärmepumpen- und Biomasse-Hybridanlagen mit Wärmepumpen-Vorrang. In der Praxis läuft die Nachweispflicht meist über den Brennstofflieferanten, nicht über die einzelne Heizung.

Muss ich meine alte Heizung austauschen?

Nein. Eine funktionierende Gas- oder Ölheizung darf weiterlaufen und repariert werden, das GModG enthält keine neue Austauschpflicht für den Bestand. Wer jetzt eine neue fossile Heizung einbaut, sollte die Bio-Treppe ab 2029 aber mitdenken, weil die Pflicht auch für Anlagen gilt, die schon 2026 oder 2027 installiert wurden.

Für viele Eigentümer bleiben Wärmepumpe, Fernwärme und Biomasse deshalb die wirtschaftlich planbarere Wahl, weil sie ohne die steigende Beimischpflicht auskommen. Eine Kombination aus Wärmepumpe und Gas-Kessel kann im unsanierten Bestand ein Zwischenschritt sein: Die Wärmepumpe deckt einen Großteil der Grundlast, der Gas-Anteil springt nur ergänzend ein. Das senkt den fossilen Verbrauch, erhöht aber Investitionskosten, Wartungsaufwand und Regelungskomplexität.

tado° Tipp

Wer bereits eine Wärmepumpe hat oder plant, profitiert vom tado° Wärmepumpen-Optimierer X: Er verbindet gängige Modelle unter anderem von Vaillant, Atlantic, Saunier Duval und Fujitsu mit der tado° App und optimiert deren Betrieb automatisch z.B. anhand von Wetterdaten, auch ganz ohne zusätzliches tado° Thermostat. In Kombination mit tado° Balance und einem dynamischen Stromtarif läuft die Wärmepumpe bevorzugt dann, wenn Strom günstig ist. Auch ältere Gasheizungen lassen sich mit Smarten Thermostaten von tado° optimieren und smart steuern.

Wie viel Förderung gibt es 2026 für eine Wärmepumpe?

Eine Panasonic Wärmepumpe, die vor einem Haus verbaut ist.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bleibt bestehen, wurde aber zum 21. Juli 2026 reformiert. Die Grundförderung liegt weiterhin bei 30 Prozent der förderfähigen Kosten, mehrere Boni wurden jedoch gekürzt oder gestrichen. Laut der offiziellen KfW-Pressemitteilung zur BEG-Reform gilt seit dem 21. Juli 2026 Folgendes:

Förderbaustein Bis 20. Juli 2026 Ab 21. Juli 2026
Grundförderung 30 % 30 %
Einkommensbonus (Heizungstausch, nur selbstgenutzte Wohneinheit) Einstufig geregelt Dreistufig: 40 Prozentpunkte bis 30.000 € Haushaltsjahreseinkommen, 30 Punkte bis 40.000 €, 10 Punkte bis 50.000 €
Familienzuschlag Neu: mit mindestens einem gemeldeten Kind unter 18 sinkt das angesetzte Haushaltseinkommen pauschal um 10.000 €, das hebt viele Familien in eine höhere Bonusstufe
Klimageschwindigkeitsbonus 20 % 16 %, sinkt ab 1.2.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte
Förderhöchstbetrag, 1. Wohneinheit 30.000 € 28.000 €, sinkt ab 1.2.2027 halbjährlich um 750 €
Effizienzbonus 5 % Entfällt
Förderung Wärmepumpe

Wie viel Prozent maximal förderfähig sind, hängt jetzt stärker vom Haushaltseinkommen ab: Bei niedrigerem Einkommen sind weiterhin bis zu 80 Prozent möglich, bei höherem Einkommen liegt der Deckel niedriger. Die genaue Einkommensschwelle und der exakte Prozentsatz darüber solltest du vor Veröffentlichung noch einmal gegenprüfen. Für Wärmepumpen, die außerhalb der EU gefertigt wurden, sinkt die Grundförderung ab 2027 auf 15 Prozent, sofern kein Wertschöpfungsbonus greift. Wichtig: Der Förderantrag muss vor Auftragsvergabe gestellt werden, bereits erteilte Förderzusagen sind von der Reform nicht betroffen.

Eine verbraucherfreundliche Einordnung der Änderungen liefert außerdem der Wärmepumpen-Förderratgeber des ADAC.

Welche technischen Anforderungen gelten jetzt für die Förderung?

Seit dem 21. Juli 2026 reicht eine rein relaisbasierte "SG-Ready"-Wärmepumpe für die Förderfähigkeit nicht mehr aus. Voraussetzung ist eine echte, bidirektionale digitale Schnittstelle für die netzdienliche Steuerung nach § 14a EnWG, außerdem muss die Anlage an ein intelligentes Messsystem (iMSys) anschließbar sein. Bis Mitte 2027 genügt eine interoperable Schnittstelle, die Status- und Rückmeldedaten liefert, ab dem 1. Juli 2027 muss sie einem EU-konformen Standard wie EEBUS entsprechen.

Die Bestätigung, dass ein intelligentes Messsystem beantragt wurde, musst du bereits mit dem Förderantrag bei der KfW einreichen, sofern am Gebäudeanschluss noch keines vorhanden ist. Ohne diesen Nachweis lässt sich die Förderung nicht bewilligen.

Der Smart Meter muss zum Förderzeitpunkt nicht bereits verbaut sein, die Bestätigung des Auftrags reicht aus. Details dazu findest du in der Einordnung von energie-experten.org zu den neuen BEG-Regeln. Mehr Informationen zum intelligenten Messsystem "Smart Meter" findest du bei tado° Energy.

In der Praxis liegt hier ein Engpass vor: Der Rollout intelligenter Messsysteme durch die Messstellenbetreiber verläuft in vielen Regionen langsam und schwer planbar. Für Installationsbetriebe entsteht dadurch ein Risiko, dass Kunden die Förderung nicht rechtzeitig sichern können. Der Grund: Der Messstellenbetreiber kennt diesen Prozess für den Installateur, inklusive Bestellbestätigung, bislang meist noch gar nicht. Vorgesehen sind in der Regel nur drei Wege: der Kunde beauftragt selbst, der Lieferant bestellt kostenpflichtig für den Kunden, oder es handelt sich um einen Neueinbau. Das kann dazu führen, dass der Messstellenbetreiber die Bestellbestätigung noch gar nicht ausstellen kann und der Förderantrag deshalb auf Eis liegt, bis sie vorliegt.

tado° Tipp

Genau hier setzt tado° Energy an. Über unseren Partner metrify wird das intelligente Messsystem innerhalb von vier bis sechs Wochen eingebaut und beseitigt damit diesen kritischen Engpass für die Fördersicherung.

Wärmepumpen müssen künftig außerdem eine Mindest-Jahresarbeitszahl von 3,0 erreichen, seit 2026 gilt zudem ein strengerer Schallgrenzwert von 10 statt zuvor 5 Dezibel unter dem gesetzlichen Grenzwert für Außeneinheiten. Der bisherige Kältemittel-Bonus von 5 Prozent für natürliche Kältemittel wie Propan entfällt mit der Reform, ab dem 1. Januar 2028 werden aber ausschließlich Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln förderfähig, bis dahin bleiben auch andere Kältemittel förderfähig, sofern die übrigen Kriterien erfüllt sind.

Was ändert sich für Mieter und Vermieter?

Ein Paar sitz auf dem Fußboden und ließt in Dokumenten.

Für Mietverhältnisse bleiben Modernisierungsumlage und CO2-Kostenaufteilung zentrale Themen. Vermieter dürfen Kosten energetischer Sanierungen weiterhin unter den gesetzlichen Voraussetzungen auf die Nettokaltmiete umlegen, die bekannten Kappungsgrenzen gelten unverändert.

Bei der CO2-Kostenaufteilung gilt weiterhin das zehnstufige Modell des CO2KostAufG. Für neu eingebaute Heizungen kommen zusätzliche Regeln zur Kostenteilung zwischen Mietern und Vermietern hinzu: Ab dem 1. Januar 2028 werden Gasnetzentgelte und CO2-Preis bei neuen fossilen Heizungen hälftig zwischen Mietern und Vermietern geteilt. Ab dem 1. Januar 2029 gilt die hälftige Teilung auch für die Mehrkosten der Bio-Treppe, allerdings nur bis zu einem Brennstoffanteil von maximal 30 Prozent, also bis einschließlich der dritten Stufe.

Bei Zentralheizungen läuft die Aufteilung über die Heizkostenabrechnung. Bei Gasetagenheizungen mit eigenem Mietervertrag muss der Mieter den Vermieteranteil gegebenenfalls selbst zurückfordern. Für unsanierte Gebäude ist zusätzlich eine Härtefallregelung vorgesehen.

Was gilt für Neubauten?

Im Neubau setzt das GModG Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie EPBD um. Ab dem 1. Januar 2028 gelten neue öffentliche Nichtwohngebäude als Nullemissionsgebäude, ab dem 1. Januar 2030 wird dieser Standard auf alle Neubauten ausgeweitet.

Checkliste für Eigentümer

  1. Heizung älter als 15 Jahre: langfristig planen und Energieberatung einholen.
  2. Gebäude unsaniert: hydraulischen Abgleich und Wärmepumpen-Eignung prüfen.
  3. Gasvertrag läuft bald aus: Alternativen frühzeitig vergleichen.
  4. Förderantrag immer vor Auftragsvergabe stellen, nicht danach.
  5. Bis zum 31. Dezember 2026 prüfen, ob Wärme- und Warmwasserzähler fernablesbar sind.
  6. Hybridlösung prüfen, wenn eine umfassende Sanierung kurzfristig nicht möglich ist.
Close-up einer Hand, die in ein Notizbuch schreibt.

Die Frist zur Fernablesbarkeit betrifft übrigens auch dich, wenn du noch keine Wärmepumpe planst: Sie gilt für alle Wärme- und Warmwasserzähler, soweit technisch möglich, und ist unabhängig vom Heizungstyp.

Wenn du deine Heizung schon smart steuerst, lohnt sich ein Blick auf tado° Balance für Wärmepumpen: Die Funktion nutzt Wetterdaten und dynamische Stromtarife, um den Betrieb der Wärmepumpe automatisch auf günstige und emissionsarme Zeiten zu verlagern, ganz ohne dass du selbst eingreifen musst. Wer stattdessen eine bestehende Gas- oder Ölheizung so lange wie möglich zuverlässig betreiben will, findet mit tado° Care & Protect eine Störungserkennung, die Probleme an der Heizung frühzeitig meldet.

Zusammenfassung: Die wichtigsten Punkte im Überblick

  • Das GModG ersetzt seit dem 29. Juli 2026 das GEG, die feste 65-Prozent-Regel entfällt.
  • Neue fossile Heizungen unterliegen ab 2029 der Bio-Treppe mit steigenden Anteilen klimaneutraler Brennstoffe.
  • Eine funktionierende Bestandsheizung darfst du weiter betreiben und reparieren.
  • Die BEG-Förderung bleibt bei 30 Prozent Grundförderung, Boni und Höchstbeträge sinken seit dem 21. Juli 2026 und weiter ab Februar 2027.
  • Ab 2028/2029 teilen sich Mieter und Vermieter bestimmte Zusatzkosten bei neuen fossilen Heizungen.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Fachberatung. Für eine rechtssichere Einschätzung deiner individuellen Situation empfehlen wir eine Energieberatung oder rechtliche Beratung, da einzelne Fördersätze und Fristen sich noch ändern können.

FAQs

Darf ich 2026 noch eine neue Gasheizung einbauen lassen?

Ja. Der Einbau neuer Gas- oder Ölheizungen bleibt grundsätzlich möglich. Ab 2029 gelten für neu eingebaute Anlagen aber zusätzliche Anforderungen durch die Bio-Treppe, unabhängig vom genauen Einbaujahr.

Muss ich meine alte Heizung austauschen, wenn sie noch funktioniert?

Nein. Eine funktionierende Bestandsheizung darf weiter betrieben und repariert werden. Das GModG enthält keine neue Austauschpflicht für intakte Anlagen im Bestand.

Wie hoch ist die Förderung für eine Wärmepumpe seit Juli 2026?

Die Grundförderung liegt bei 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Mit Boni sind bis zu 80 Prozent möglich, gedeckelt auf maximal 22.400 Euro für die erste Wohneinheit bei aktuell 28.000 Euro Förderhöchstbetrag.

Müssen bis Ende 2026 Heizkostenzähler ausgetauscht werden?

Viele Wärme- und Warmwasserzähler müssen bis zum 31. Dezember 2026 fernablesbar sein, soweit technisch möglich. Diese Frist stammt aus der Heizkostenverordnung und gilt unabhängig vom GModG.